Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 4. Januar 2024

 

(1) ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

Andreas Steffen, Diplom-Betriebswirt und zertifizierter systemischer Coach (im folgenden Coach genannt), führt – eigenständig oder gemeinsam mit Partnern – Einzel- und Teamcoachings, Beratungsleistungen, Workshops und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Er und seine Partner:innen können auch für Moderationen, Mediationen und Keynotes gebucht werden, hierfür gelten ebenfalls diese AGB.

Die vom Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge (explizit keine Werkverträge), sofern nicht ausdrücklich etwas davon Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Gegenstand eines Vertrages ist daher die Erbringung der darin vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet der Coach nicht ein bestimmtes persönliches oder wirtschaftliches Ergebnis. Jegliche im Gespräch gegebenen Informationen, mögliche Stellungnahmen oder Empfehlungen des Coaches bereiten die persönliche resp. unternehmerische Entscheidung des Klienten (w/m/d) vor und können diese unterstützen. Sie können und sollen dessen eigenverantwortliches Handeln in keinem Fall ersetzen.

Mit der Beauftrag eines Angebots gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (w/m/d, nachfolgend auch Klient bzw. Klientin genannt) als angenommen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nur, falls diese vom Coach explizit schriftlich bestätigt wurden.

 

(2) ANGEBOTE, HONORARE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Angebote sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten. Für alle Angebote gelten die auf dieser Website genannten Honorare sowie die in einer Veranstaltungsausschreibung genannten Preise. Im Einzelfall können bei institutionellen oder auch privaten Klienten individuelle Honorare festgelegt und ggf. mengenabhängige Paketpreise oder Rahmenverträge vereinbart werden.

Das unverbindliche Vorgespräch dauert üblicherweise 30 Minuten und erfolgt in der Regel telefonisch. Darin wird insbesondere der grobe Rahmen des Auftrags besprochen, dadurch erhalten sowohl Klient als auch Coach einen ersten Eindruck von ihrem Gegenüber, um sich jeweils für die Zusammenarbeit zu entscheiden. Wird ein Vorgespräch insbesondere von institutionellen Klienten direkt bei sich vor Ort gewünscht, werden anfallende Anfahrtszeiten und -kosten berechnet.

Coaching-Honorare (auch für telefonisches oder Online-Coaching) sind jeweils direkt nach einer Sitzung fällig, sofern nicht eine andere Form der Abrechnung individuell vereinbart wurde. Der Klient (w/m/d) erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Es gilt ein Zahlungsziel von zehn (10) Tagen nach Rechnungseingang. Für Beratungsleistungen, Workshops, Trainings oder Keynotes werden gleichermaßen Rechnungen direkt nach der Leistungserbringung erstellt.
Auch hier gilt das vorab genannte Zahlungsziel von zehn (10) Tagen.

 

(3) MITWIRKUNG DES KLIENTEN / DER KLIENTIN

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die/der Klient:in (einzeln, als Team oder Organisation) keinesfalls verpflichtet. Coaching und Beratung sind üblicherweise jedoch nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten (w/m/d) sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Coaching und eine effektive Beratung.

In besonderen Situationen kann bei Einzelpersonen die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des Coachings im Sinne des Klienten bestimmend sein.

Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist; insbesondere dann, wenn die Klientin oder der Klient die vorgeschlagenen Coachinginhalte und -methoden verneint. Auch die Klientin / der Klient hat das Recht, das Coaching zu beenden, falls das Vertrauen zum Coach nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich erfolgen.

 

(4) TERMINVEREINBARUNGEN UND ANMELDUNG beim Coaching

Zeit und Ort eines Coachingtermins werden von Coach und Klient:in einvernehmlich vereinbart. Dies kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Einzelcoaching findet i.d.R. in den Räumen des Coaches statt. Im Einzelfall können Ausnahmeregelungen vereinbart werden. Telefonisches Coaching oder Coaching per Videokonferenz (bspw. Zoom) kann ebenfalls vereinbart werden.

Coaching für Teams und Organisationen kann in den Räumlichkeiten des Klienten oder einer externen Location stattfinden, sofern diese dafür geeignet sind. (Die Kostenübernahme liegt beim Auftraggeber/Klienten.) Je nach Einzelfall werden Regelungen für dann anfallende Reisezeiten und -kosten des Coaches vereinbart.

Zeit und Ort von Veranstaltungen des Coaches werden vom Coach festgelegt und vom Klienten akzeptiert. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich schriftlich, per E-Mail, über das allgemeine Kontaktformular oder über das jeweilige Buchungsformular eines Events. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Klientin / der Klient verpflichtet sich zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

 

(5) ABSAGE EINES COACHINGtERMINS BZW. EINER VERANSTALTUNG DURCH DEN KLIENTEN

Einzelcoaching: Die Absage oder Terminverschiebung eines Coachings ist bis spätestens drei (3) Werktage (72 Stunden) vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu fünfzig (50) Prozent in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am selben Tag des vereinbarten Coachingtermins sowie ebenso bei Nichterscheinen wird das volle Honorar zu einhundert (100) Prozent als Ausfallhonorar fällig.

Teamcoaching, Workshops, Trainings und andere Veranstaltungen für Organisationen: Die Absage oder Terminverschiebung eines Workshops oder Trainings ist bis spätestens drei (3) Wochen vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu fünfzig (50) Prozent in Rechnung gestellt. Bei einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Kunden weniger als zehn (10) Tage vor dem vereinbarten Datum sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar zu einhundert (100) Prozent als Ausfallhonorar fällig.

Bei offenen Veranstaltungen des Coaches (Seminare, Impulse sowie Fort- und Weiterbildungen) gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung.

            

(6) ABSAGE EINES COACHINGtERMINS BZW. EINER VERANSTALTUNG DURCH DEN COACH

Für den Fall, dass der Coach einen Coachingtermin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Klient schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

Offene Events: Für den Fall, dass die erforderliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder eine Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden muss, wird die Klientin / der Klient frühestmöglich informiert und erhält die bereits gezahlte Teilnehmergebühr zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

(7) URHEBERRECHT

Angebote, Ausschreibungen, Coaching-, Strategie- und Beratungskonzepte, persönlich erstellte Medien (bspw. CDs, MP3-Dateien, E-Books, Online-Kursunterlagen, Grafiken und Skizzen) sowie sonstige Dokumente und Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt.

Alle dem Klienten ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Dokumente, Video- oder Audiodateien, PDFs, E-Books etc. sind ausschließlich für den persönlichen resp. unternehmensinternen Gebrauch bestimmt. Dem Klienten ist es ohne explizite schriftliche Genehmigung des Coaches nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne explizite schriftliche Genehmigung des Coaches untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Entsprechende Unterlagen, die im Kontext von Workshops oder Trainings für institutionelle Auftraggeber eingesetzt werden, sollen in dieser Organisation verbleiben. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Organisation bedarf der expliziten schriftliche Genehmigung des Coaches.

 

(8) HAFTUNG

Der Coach verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching, bei der Beratung, bei Workshops, Trainings oder Vorträgen gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Der Klient bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen und Ausbildungen, selbstverantwortlich zu handeln und den Coach von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Coaching ist keine Psychotherapie und kann & will diese nicht ersetzen. Der Klient erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

Veranstalter von Team-Coachings, Inhouse-Seminaren oder internen Workshops usw. ist immer der beauftragende Kunde/Klient. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Coach. Bei offenen Seminaren tritt die Betriebshaftpflichtversicherung des Coaches im Bedarfsfall in Kraft.

 

(9) VERTRAULICHKEIT

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Klienten während der Zusammenarbeit wie auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt ebenso für die von ihm eingesetzten Partner:innen.

Diese Verpflichtung entfällt, falls der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

Für die Kommunikation von Coach und Klient im Internet und insbesondere über die Website des Coaches gelten die hier beschriebenen Angaben zum Datenschutz: https://www.wenigerundmehr.de/datenschutz.

 

(10) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

(11) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Berlin, 4. Januar 2024